Eigenbedarf bis nach dem Tod
Vor dem Landgericht Berlin wurde post mortem der Fall Jürgen Rostock verhandelt
»Der Härtefall ist durch den Tod des Mieters beseitigt worden«, ruft der Mieteraktivist Kurt Jotter von der stadtteilpolitischen Initiative Bizim Kiez spontan in den gut gefüllten Raum des Berliner Landgerichts. An diesem Dienstag hatte zuvor die Richterin eine Eigenbedarfskündigung einer Wohnungseigentümerin mit der Begründung für rechtmäßig erklärt, dass wegen des Todes des Mieters kein Grund für einen Härtefall mehr gegeben sei.
Betroffen von der Kündigung war der Begründer und langjährige Leiter des Dokumentationszentrums Prora, Jürgen Rostock. Bereits am 25. März dieses Jahres ist er im Alter von 81 Jahren verstorben. In den letzten Monaten seines Lebens musste er um seine Wohnung in der Torstraße in Mitte kämpfen, in der er mehr als 27 Jahren gelebt hatte. Er wollte dort inmitten seiner umfangreichen Bibliothek seinen Lebensabend verbringen.
Eine Autorin und Werberin hatte die Wohnung im Jahr 2013 erworben. Zwei Jahre später kündigte sie dem Senior wegen Eigenbedarf. »Seitdem plagte meinen Vater die Angst vor dem Verlust seiner Wohnung«, erklärt Katharina Rostock, die Tochter des Verstorbenen. Sie führte am Dienstag als Erbin vor dem Berliner Landgericht den letzen juristischen Kampf. Den Prozess um die Eigenbedarfskündigung hatte ihr Vater bereits 2017 in der ersten Instanz verloren. Daraufhin beantragte er eine Fristverlängerung für den Auszug, um mehr Zeit für die Wohnungssuche zu haben. Das lehnte die Klägerin ab.